Was ist die Amtssignatur?
Marktgemeinde Eichgraben
Was ist die Amtssignatur?
Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
· Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
· Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
· Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Amtssignierte Veroeffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Eichgraben 374.70 kb
· Persönlich
Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
· Per Fax
· Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)