Marktgemeinde Eichgraben
Mülltermine
Abfuhrterminkalender 2012 Download
 Muellplan_2012.pdf 1.34 MB
Abfuhrterminkalender 2011 Download:
 Müllplan 2011 950.51 kb
Information zur Mülltrennung
auch im Internet unter: Web www.trennabc.at

1. Restmüll
Als Restmüll versteht man Abfalle, die in den Sack oder die Tonne passen und keiner anderen Fraktion wie z.B. zur Altstoff-, Alteisen-, Sperrmüll-, Bauschutt- oder Problemstoffsammlung gehören. Beispiele: kalte Kohlenasche, Kehricht und Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Zigarettenreste, Windeln, Hygieneartikel, Tapeten, Leder- und Gummiabfalle, Ton- und Keramikscherben (z.B. zerbrochene Teller), Nähabfälle sowie kaputte Gebrauchsgegenstände, Tragbare Kleidung und Schuhe aller Art gehören in die Humana-Container. Der Restmüll wird mittels Container mit einer Füllmenge von 120 It., 240 11. oder bei Großbauten 1100 11. gemäß Abfuhrplan entsorgt.

2. Sperrmüll
Sperrmüll ist jener Müll, der aufgrund seiner Beschaffenheit (Größe, Sperrigkeit) nicht in einen Müllsack oder eine Tonne passt und ebenfalls keiner der nachgenannten Punkten angehört. Beispiel f. Sperrmüll: Vorhangkarniesen, Fensterflügel, große Gartenwerkzeuge, Reisekoffer usw. Die Gegenstände dürfen nicht größer als 70x180 cm und nicht schwerer als 80 kg sein. Größere Teile müssen vor der Bereitstellung entsprechend zerkleinert werden. Autowracks und landwirtschaftliche Maschinen werden nicht entsorgt! Kühlschränke sind KEIN Sperrmüll und dürfen nicht heraus gestellt werden!! Siehe Pkt. 6

3. Altpapier
Jede Liegenschaft wird 7-wöchig laut Abfuhrplan entsorgt. Aufgrund der Verpackungsverordnung wird jede Menge an dazu gestelltem, gebündelten Papier und Kartonagen entsorgt. WICHTIG: Schachteln und Kartons vor Nässe schützen und bitte zusammenfalten aber nicht zerreißen! (Gewerbe max. 1m3 !)

4. Altglas
Ihr Altglas können Sie, getrennt nach Bunt- und Weißglas zur öffentlichen Sammelstelle bringen, diese wird monatlich entleert. In die Altglascol1tainer gehören: Flaschenglas, Weiß- und Buntglas, getrennt ohne Verschraubung. NICHT in die Altglascontainer gehören: Trinkgläser, Flachglas, Ceranfelder, Geschirr, Fensterscheiben, Autoscheiben, Spiegel und Glasplatten! Diese sind im Zuge der Rest- bzw. Sperrmüllabfuhr bereitzustellen. Siehe Pkt. 1 und 2. Steingut (Malibu-, Steinhäger- und div. Kosmetiksachen ) ist kein Altglas und gehört daher in den "gelben Sack" zu den anderen Verpackungen.

5. Alteisen und Metalle
Eisen- und Metallteile werden im Zuge der Sperrmüllsammlung mittels gesonderten LKW's entsorgt. Bitte stellen Sie das Alteisen getrennt vom Sperrmüll bereit! Kleinmetallteile sind in einem Blechgefäß bereitzustellen. KEINE Dosen- und Metallverpackungen (in gereinigtem Zustand) aller Art, auch restentleerte Spraydosen (Gas und Flüssigkeit müssen abgelassen sein) sind ausschließlich bei den vorhandenen öffentlichen Sammelstellen (Dosencontainem) zu entsorgen. Diese befinden sich bei Einkaufszentren, Geschäften oder an öffentlichen Sammelplätzen (meist bei Glascontainern).

6. Kühlgeräte
Altgeräte geben Sie im Zuge eines Neukaufes ihrem Händler zurück (gesetzliche Rücknahmepflicht - 1: 1 Regelung! Ausnahme: Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche unter 150 m2), da Ihnen bereits beim Kauf Entsorgungskosten mitverrechnet werden. Sonstige Altkühlgeräte können Sie kostenlos bei der Übernahmestelle der Gemeinde abgeben.

7. Fernsehgeräte
TV-Geräte und Bildschinne (z.B. von Computern) enthalten gefährliche Stoffe und werden nur aus Haushalten (maximal 2 Stk.) kostenlos entsorgt. Die Geräte sind zu den jeweiligen Terminen, welche Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden, zur Übernahmestelle der Gemeinde zu bringen.

8. Problemstoffe
Problemstoffe (in Haushaltsmengen) werden durch eine mobile Sammelstelle 2 x jährlich entsorgt. Sammelzeiten und welche Stoffe übernommen werden können, werden durch den Verbandsfrächter mittels Informationsblatt jedem Haushalt zeitgerecht bekannt gegeben. Ihre Ölfilter geben Sie am besten beim Kauf der Neuen kostenlos zurück und nicht bei der Problemstoffsammlung. Gefährliche Abfalle von Gewerbebetrieben werden bei dieser Sammlung nicht entsorgt!

9. Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen (Leichtfraktion):
Die Leichtfraktion wird mittels "Gelben Säcken" bzw. 110011. Containern mit gelbem Deckel (bei Großbauten) gemäß umseitig angeführtem Abfuhrplan entsorgt. Jeder Haushalt erhält 13 Stk. "Gelbe Säcke" und kann bei Bedarf im Lauf des Jahres je nach Bedarf vom örtlichen Gemeindeamt nachholen! In die Sammelgefäße gehören alle Verpackungsabfälle (mit "grünen Punkt"), die nicht über Altpapier-, Altglas-, Dosen- oder Problemstoffsammlung zu entsorgen sind: Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen und auch Holzkistchen, Steingutflaschen, Textilnetze etc. Bitte nur restentleerte Verpackungen sammeln! Großmengen können kostenlos zu den Übernahmestellen in Spratzern (Tel.: 02742/881179) und Wölbling (Tel.: 02786/6860) gebracht werden.

10. Bioabfälle
Organische Abfälle aus Küche und Garten dürfen seit 1.1.1993 nicht mit dem Restmüll entsorgt werden! Es bleibt den Liegenschaftsbesitzern freigestellt, ob sie Ihren Biomüll selbst kompostieren oder über eine Biotonne des GVU entsorgen lassen. Der Inhalt der Biotonnen (braun, 120 l , 240 I) wird laut Abfuhrplan entsorgt. Die Bioabfalle werden landwirtschaftlich kompostiert. Daher dürfen keinesfalls Plastiksackerl (nur 100% verrottbare Maisstärkesäcke), Metalle oder Müll in die Biotonne gelangen! Die Reinigung der Tonnen obliegt dem Liegenschaftseigentümer. Im Sommer werden die Container 5 x im Zuge der Entleerung innen gewaschen.

11. Elektroaltgeräte
Dies sind im Prinzip alle Elektrogeräte, welche eine Batterie bzw. Stecker haben, z.B. Handy, PC, Mixer, Bohrmaschine usw. Da diese Geräte oft gefährdende aber auch wertvolle (Recycling) Inhaltsstoffe aufweisen, sind diese kostenlos bei Ihrer Gemeinde zu entsorgen.
 

Aktuelle Informationen zu Fragen betreffend Müllvermeidung und Mülltrennung entnehmen Sie bitte der Verbandszeitung "Abfallinfo" oder Web http://www.abfallverband.at/stpoeltenland . Für spezielle Fragen steht Ihnen unser Abfallberater Hr. Punz gerne zur Verfügung.
Tel.: 02742/71117 - DW 11; e-mail: eMail email

Marktgemeinde Eichgraben, Rathausplatz 1, 3032 Eichgraben, Tel.: 02773/46231, Fax: DW 20