für Bauangelegenheiten und Heizungsanlagen am Gemeindeamt der MARKTGEMEINDE EICHGRABEN, in der Bauabteilung, Zimmer 3, im Obergeschoss
In der NÖ Bauordnung 1996 ist unter § 21 Abs. 3 nachzulesen:
(3) Weiters sind zur Bauverhandlung die für die Beurteilung des Bauvorhabens und seiner Auswirkungen notwendigen Sachverständigen beizuziehen. Von der Aufnahme des Beweises durch Sachverständige darf nicht abgesehen werden.
Daher besteht die Möglichkeit, Fragen, die ihr Bauobjekt oder auch Heizungsanlagen betreffen, mit den Sachverständigen zu folgenden Terminen abzuklären:
Telefonische Voranmeldung in der Bauabteilung Tel. 02773 44600-21.

