
Leider war es absehbar – aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St. Pölten besteht aktuell eine erhöhte Waldbrandgefahr! Aus diesem Grund hat die BH St. Pölten mit Datum 15. März 2022 eine Waldbrandverordnung erlassen.
Somit ist ab sofort
- das Rauchen,
- jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
- aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben
in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.
Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Eichgraben nicht erleben!
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