
Die mit 15. März 2022 von der BH St. Pölten erlassene Waldbrandverordnung ist aufgrund der aktuellen Hitze nach wie vor in Kraft. Zur Erinnerung finden Sie diese hier nochmals beigefügt.
Somit ist ab sofort
- das Rauchen,
- jegliches Feuerentzünden, wie Lagerfeuer, Kerzen oder Fackeln
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen,
- aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben
in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu € 7.270,- geahndet werden.
Bitte nehmen Sie dieses Thema Ernst – einen Waldbrand wollen wir in Eichgraben nicht erleben!
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