ERSTES BÜRGERFORUM EICHGRABEN
Im Gemeindezentrum fand am 27. Mai das erste Bürgerforum statt – ein bedeutender Schritt für den direkten Austausch. Besonders wertvoll war, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Anliegen direkt mit der Gemeindeverwaltung, sowie den politischen Vertretern, in diesem Fall dem Gemeindevorstand, besprechen konnten.
Es ist uns wichtig, dass Eichgraben auch in Zukunft ein lebenswerter Ort bleibt. Dabei möchten wir die Gemeinschaft und das Miteinander weiterhin stärken und auch neue Perspektiven einbringen


Folgende Themen wurden besprochen:
Wussten Sie, dass in unserem Gemeindegebiet auf allen Nebenstraßen Tempo 30 gilt?
Wussten Sie, dass in unserem gesamten Gemeindegebiet Tempo 30 auf allen Nebenstraßen gilt?!
Diese Regel ist kein Ärgernis, sondern ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit aller.
Kinder spielen, Menschen gehen spazieren, Radfahrende sind unterwegs – gerade hier ist Rücksicht gefragt. Wer sich an die Tempo-30-Zone hält, schützt nicht nur andere, sondern hilft auch dabei, den Lärmpegel zu senken und das Wohnumfeld lebenswerter zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für die Zone 40 zwischen Schule und Kindergarten! Leider kommt es immer wieder zu besorgniserregenden Vorfällen, die leicht verhindert werden können, einzig durch das Einhalten der zulässigen Geschwindigkeit und bedachtes Fahren bei den Schutzwegen.
Ein paar Sekunden mehr Fahrzeit bedeuten für Sie kaum Aufwand – für andere können sie jedoch den entscheidenden Unterschied machen. Schon wenige km/h zu viel können im Ernstfall über Leben und Gesundheit entscheiden. Tempo 30 rettet Leben, reduziert Unfallgefahren und macht unsere Straßen sicherer für alle.
Fahren Sie mit Verantwortung. Fahren Sie mit Rücksicht. Fahren Sie Tempo 30.
Danke für Ihr Mitwirken - für ein sicheres und angenehmes Miteinander in unserem Ort.
Die Reduktion der Fahrgeschwindigkeit beschäftigte die Gemeinde schon in den 80er und 90er Jahren. So kam es, dass die Marktgemeinde Eichgraben im Interesse der Sicherheit bereits mit Wirksamkeit vom 30. September 1995 nach Genehmigung der NÖ Landesregierung, eine Verordnung zu Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen beschlossen hat. Diese Verordnung hat nach wie vor Gültigkeit und ist mit dem Aufstellen der 30er-Verkehrszeichen, beim Einfahren in die Siedlungsstraßen verkehrsrechtlich kundgemacht. Die Marktgemeinde Eichgraben hatte damals mit diesem Beschluss eine Vorreiterrolle im Bezirk, weil diese Regelung flächendeckend, auf einmal und auf allen Gemeindestraßen gleichermaßen, verordnet wurde.
Von der Tempo 30 Regelung ausgenommen sind im Wesentlichen die Landesstraßen aufgrund der erhöhten Verkehrsbedeutung. Unbestritten ist durch diese Regelung die reduzierte Belastung der Bewohner in den Wohngebieten sowie eine tatsächliche Erhöhung der Verkehrssicherheit. Tempo 30 ist eine wichtige Verkehrsmaßnahme, welche wesentlich zu einer verbesserten Lebensqualität und einer nachhaltigeren Mobilität beiträgt.
Generell gilt in 30er Zonen "Rechts vor Links". Dem Grundsatz nach wird in Tempo-30-Zonen keine weitere Verkehrsmaßnahme notwendig, außer die Gegebenheiten erfordern eine weitere Regelung, wie zum Beispiel das „Vorrang geben“ am Kreuzungsbereich Sonnwendstraße-Wallnerstraße für die Verkehrsteilnehmer an der Wallnerstraße.
Ergänzend der Hinweis, dass sämtliche Maßnahmen den Straßenverkehr betreffend nur nach Genehmigung der Verkehrsbehörde erfolgen dürfen, unabhängig um welche Straße es sich dabei handelt. Rechtsgrundlage ist die StVO, Straßenverkehrsordnung.
Eingeleitete Maßnahmen:
1) Das Geschwindigkeitsniveaus vor der Schule und dem Kindergarten wird durch die NÖ Verkehrsabteilung ermittelt. Die Ergebnisse werden für Herbst erwartet. Diese Messergebnisse sind danach die Basis für mögliche weitere Maßnahmen, die in Abstimmung mit der Verkehrsabteilung des Landes NÖ erfolgen müssen.
2) Bei der Ortseinfahrt Eichgraben aus Richtung Hochstrass wurde eine 70er Zone eingeführt. Diese Geschwindigkeitsreduktion dient der Sicherheit der Seitenstraßen, die in die Badner Straße führen und unübersichtlich sind.
3) Alle Zebrastreifen wurden neu zweifarbig eingefärbt. Damit erhöht sich die Sichtbarkeit der Fußgängerübergänge, was für eine optimale Sichtbarkeit sorgt. Ebenso wurden die Sharrows neu erneuert, um darauf hinzuweisen, dass sowohl Autofahrer als auch Radfahrer die Fahrbahn teilen.
4) Mit dem Aufstellen der Schutzengel-Aktion Plakaten zum Schulstart wurden alle Autofahrer darauf sensibilisiert, dass es wieder viele Kinder auf den Schulwegen unterwegs sind.
5) Täglich werden Kinder (über die Aktion Pedibus) am Schulweg vom Gemeindezentrum zur Schule von Gemeindemitarbeitern begleitet.
6) Es wurde bei der Verkehrsbehörde eine Messung für eine mögliche Querungshilfe bei der B44-Kreisverkehr beantragt. Ziel ist es, zu eruieren, Daten zu erheben und die Frequenz zu messen, damit seitens der Behörde entschieden werden kann, ob dort ein Zebrastreifen verkehrstechnisch erforderlich und sinnvoll ist.
7) Es gab einen einseitigen Bericht zum Thema 30er Zone in der Gemeindezeitung „Eichgraben mittendrin!“.
Im Zuge des Hochwasserereignisses wurden Uferschutzmauern im Bereich des Kindergartens beschädigt. Die Arbeiten an den Flussbausteinen, welche aus den Mauern gerissen wurden und derzeit im Bachbett liegen, werden im Juni abgeschlossen sein.
Eingeleitete Maßnahmen:
1) Die Steinmauern im öffentlichen Bereich wurden repariert.
Nach anfänglichen Lieferschwierigkeiten wichtiger Komponenten für das Zutrittssystem, sowie Komplikationen beim Online-Buchungssystem sind nun die „Kinderkrankheiten“ behoben. Zu jeder Buchung bekommen Sie ein E-Mail mit Terminbestätigung und eine weitere Email mit dem PIN Code zum Platzeintritt. Bitte nochmals der Hinweis, sich entsprechend den Benutzerregeln zu verhalten (z.B. keine Musik)! Danke an alle Nutzer, die bereits jetzt besonnen die Plätze bespielen.
Das Angebot für die Benutzung der Spielflächen wurde von der Eichgrabner Bevölkerung gut angenommen, wie die Auswertung der Zeiten zeigt. Gleichzeitig gibt es genügend freie Zeiten, in denen der Platz nicht genutzt wird.
Im Rahmen des Austausches mit den Anrainern wurden einige Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, die im Folgenden einzeln angeführt sind.
Eingeleitete Maßnahmen:
1) Austausch mit Nachbarn bei Meldungen über übergebührliche Lautstärke bei Sportplatznutzung. Die Nutzer wurden daraufhin durch die Gemeinde kontaktiert und es wurde darauf gepocht, die Regeln einzuhalten und übergebührlichen Lärm zu vermeiden.
2) Bei einigen Personen wurden auch bereits Platzsperren ausgesprochen.
3) Das gesamte Zutrittssystem wurde digitalisiert und kann nur mehr auf diesem Wege gebucht werden. Eine öffentlich zugängige Buchung für die Eichgrabner Bevölkerung war auch eine Voraussetzung für die gewährte Förderung.
4) Verbesserungen im Bereich der Zugangstüren, die eine unautorisierte Öffnung verhindert.
5) Regelmäßige Kontrollbesuche durch den Bürgermeister und durch Barbara Fandler-Stadler, um persönlichen Kontakt aufzunehmen und so die Nutzergruppen auch vor Ort auf die Nutzungsbedingungen hinzuweisen.
6) Es wurde – auf Kosten der Gemeinde – ein Termin für eine Begehung des Areals durch einen Schallexperten aufgesetzt, um die von der Gemeinde geplanten möglichen Schallschutzmaßnahmen (Anpflanzung von Bäumen, Matten an Zaunanlage, …) schall-technisch zu bewerten, bevor Allgemeinvermögen in die Errichtung der Maßnahmen investiert wird.
7) Die Anlage ist an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 12 bis 14 Uhr nicht buchbar bzw. gesperrt.
Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Sportanlage für alle handelt. Dabei ist eine gewisse Lärmentwicklung unvermeidbar. Der Aufwand, den die Gemeinde hier unternimmt, wie persönliche Kontaktaufnahmen, Sensibilisierung und bauliche Maßnahmen, würde mit großer Wahrscheinlichkeit in sonst keinem anderen Ort derart erfolgen.
Wiesen sind mehr als nur grüne Flächen – sie sind wichtige Lebensräume, spielen eine entscheidende Rolle für den Wasserhaushalt unserer Landschaft und sind wichtige Wasserspeicher.
Wiesen speichern Wasser - Intakte Wiesen nehmen Regenwasser auf wie ein Schwamm. Sie verhindern Überschwemmungen und geben bei Trockenheit langsam Feuchtigkeit ab – das hilft Mensch, Tier und Pflanze.
Lassen Sie gerne ein Stück Ihres Gartens ungemäht, so bieten Sie Insekten einen Lebensraum und schaffen eine natürliche Retention für Niederschlagswässer.
Weg vom Rasen - Haben Sie Mut zur Wiese!
Starkregenereignisse und Überschwemmungen wie im Herbst 2024 oder Trockenphasen mit Niederschlagsmangel werden auch in Zukunft weiter zunehmen.
Ein Drittel der Fläche Eichgrabens sind Gärten. Damit der Garten bei Regenereignissen das Wasser bestmöglich aufnimmt und uns in Trockenperioden mit dem gespeicherten Wasser lange versorgt, sollte man seine “Schwammfunktion” ausbauen. Am einfachsten gelingt das durch möglichst naturnahe und strukturreiche Gestaltung, indem man regional heimische Bäume, Sträucher und Hecken nutzt sowie blühende und selten gemähte Wiesen zulässt oder seine Beete mulcht. Damit wird der Starkregen aufgefangen und in den Boden aufgenommen sowie in Hitzeperioden das gespeicherte Wasser langsam abgegeben, Schatten gespendet und das Umland abgekühlt. Versickerungsmulden und Naturteiche helfen ebenso das Wasser auf der eigenen Fläche zu halten, wie Regentonnen oder Zisternen, um das Wasser für den eigenen Gebrauch zu nutzen und kostbares Trinkwasser einzusparen. Wie jeder Schwamm haben unsere Grünräume nur beschränkte Saugkraft, aber auch die sollten wir bestmöglich stärken und für unser Gemeinwohl nutzen (Arno Aschauer)
Eingeleitete Maßnahmen:
Wie vereinbart, wurde dieser Artikel auf der Homepage der Marktgemeinde und in der letzten Gemeindezeitung („Eichgraben mittendrin!“) veröffentlicht. Danke an Arno Aschauer für den gelungenen, kompakten Artikel.
Der Staudenknöterich ist eine invasive Pflanze und kann unbehandelt großen Schaden anrichten. Er wächst extrem schnell und überwuchert andere Pflanzen. Seine tiefreichenden Wurzeln können Fundamente und Wege beschädigen.
Entfernen Sie den Staudenknöterich möglichst frühzeitig und vollständig. Achten Sie darauf, dass keine Pflanzenreste in Kompost oder Natur gelangen und entsorgen Sie Pflanzenteile fachgerecht über spezielle Sammelstellen z.B. bei unserem Grünschnitt-Sammelplatz.
Bitte achten Sie hier darauf, dass das Wurzelwerk freigelegt und ohne Erde ist!
In der ersten Phase ist geplant, den Bereich entlang der Finsterleitenstraße mit Rasengittersteinen auszugestalten, da der vorhandene Asphalt hier bereits stark in Mitleidenschaft gezogen ist.
Aus finanziellen Gründen ist die Verlegung von Rasengittersteinen am Badparkplatz leider derzeit kein Thema.
Die Gemeinde kann nicht jedem verkehrstechnischen Wunsch, besonders des Aufstellens von Spiegeln, nachkommen. Die Aufstellung jedes einzelnen Verkehrszeichens und jeder Verkehrshilfseinrichtung (z.B. Spiegel) muss durch einen Sachverständigen des Landes NÖ begutachtet und genehmigt werden.
Erst nach einer Befundung durch die Verkehrsbehörde ist eine Positionierung und Aufstellung eines Verkehrszeichens rechtlich zulässig.
Dies ist der rechtliche Weg, der beschritten werden muss, bevor eine Verkehrshilfseinrichtung aufgestellt werden kann.
Im Zentrum Eichgrabens haben wir nicht die Möglichkeit, Großcontainer, so wie an den anderen vier Plätzen, die über Eichgraben verteilt sind, zu platzieren.
Die Glascontainer müssen verkehrstechnisch so positioniert sein, dass sie gleichermaßen für Fußgänger und für Autofahrer gut nutzbar sind, und diese Möglichkeit haben wir im Ortszentrum von Eichgraben nicht.
Die Frage ist zu stellen, ob der Bedarf an einem Glascontainer nur punktuell gegeben ist, ob der Bedarf wirklich auf so ein breites Echo im Zentrum stößt, oder ob es mehr ein politisches Thema ist.
Eine Alternative, die zwar Kosten verursacht, aber gangbar wäre, ist es einen eigenen Glascontainer (240 Liter), aufzustellen, den der Bauhof in regelmäßigen Abständen abholen muss. Dies verursacht natürlich zusätzliche Kosten.
Die Frage, die grundsätzlich gestellt werden kann, ist, wie die Flaschen zu den Menschen kommen. Denn auf diesem Weg sollten sie auch wieder entsorgt werden.
Im Gemeinderat liegt derzeit die Auflage einer geplanten Widmungsänderung zur Behandlung vor. Vorgesehen ist die Änderung der Widmung von Bauland – Sondergebiet Hotel in Bauland – Kerngebiet nachhaltige Bebauung. Damit soll künftig auch eine Wohnnutzung auf dem betroffenen Grundstück ermöglicht werden.
Es sei ausdrücklich festgehalten, dass es sich dabei noch nicht um eine beschlossene Umwidmung handelt. Die Auflage dient als Grundlage für das weitere Verfahren. Innerhalb der vorgesehenen Frist können Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Unterlagen nehmen und Eingaben einbringen. Diese werden durch das zuständige Raumordnungsbüro geprüft und beantwortet.
Nach Abschluss dieser Phase erfolgt die Weiterleitung an das Land Niederösterreich, das über die Genehmigung entscheidet. Erst bei Vorliegen eines konkreten Projektes und durch Beschluss des Gemeinderates – samt Widmungsvertrag – kann eine endgültige Umwidmung erfolgen.
So wird Schritt für Schritt ein geordneter Prozess gewährleistet, den wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent gestalten.
Zusammengefasst sei nochmals klargestellt, dass die Auflage die Gemeinde NICHT zu einer Widmungsänderung verpflichtet.
Die zunehmende Belastung durch Schienen- und Zuggeräusche entlang der ÖBB-Strecke stellt für viele Bürgerinnen und Bürger Eichgrabens eine erhebliche Herausforderung dar. Gefühlt hat sich die Situation in den letzten Jahren weiter zugespitzt.
Ende September wird eine Vor-Ort-Begehung mit den Verantwortlichen der ÖBB stattfinden. Dabei wird die Gemeinde die Anliegen der Bevölkerung klar zur Sprache bringen und auf eine rasche Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Schienenlärms drängen.
Es ist der ausdrückliche Wunsch vieler Eichgrabnerinnen und Eichgrabner, dass die ÖBB die Thematik ernst nimmt und zum Wohle der Bevölkerung handelt. Sollte es im Rahmen der Gespräche zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, ist die Gemeinde bereit, gemeinsam mit den Bürgern eine Unterschriftenaktion einzuleiten, um eine offizielle Beschwerde bei den ÖBB einzubringen.
Die Gemeinde Eichgraben wird diesen Prozess aktiv und verantwortungsbewusst begleiten – im Sinne eines respektvollen Miteinanders und mit dem Ziel, die Lebensqualität in unserer Gemeinde nachhaltig zu sichern.
Seite drucken