Maßnahmenkatalog Radweginfrastruktur – Marktgemeinde Eichgraben (24.06.2022)
E101 – Geplanter Geh- und Radweg (ca. 600 m)
Die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges ist bereits in Planung, vorbehaltlich des Grunderwerbs. Vorgespräche mit den Eigentümern stehen kurz vor dem Abschluss.
Allerdings ist die Sinnhaftigkeit dieses Projekts kritisch zu hinterfragen, da es sich nicht um einen Lückenschluss im Radwegenetz handelt, sondern um ein weiteres isoliertes Teilstück. Die geschätzten Kosten für die Marktgemeinde – nach Abzug möglicher Förderungen – liegen zwischen 150.000 und 250.000 Euro.
E102 – Hauptstraße beim Sportplatzgebäude
Von der Kreuzung Sportplatzstraße bis zum Beginn des Sportareals wurde die Fläche verbreitert, sodass Radfahren für Kinder in diesem Abschnitt möglich ist.
Eine Weiterführung entlang des Sportplatzareals (Gebäude, Wasserlager, Zufahrt und Lkw-Abstellplatz) ist derzeit nicht vorgesehen, da es sich nur um ein kurzes Stück handeln würde und keine durchgängige Verbindung geschaffen werden kann. Die Belieferung des Wasserlagers der MGE und die Zufahrt zum Sportplatz ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Auszug aus der verkehrstechnischen Stellungnahme der BH St. Pölten Fachgebiet Verkehr:
…eine Errichtung einer Radverkehrsanlage ist aufgrund der vorhanden Liegenschaftsbreiten der Straße nicht möglich. Eine Reduktion der Fahrbahnbreite ist nicht möglich…..
E103 – Abschnitt B44 / Gehwegerweiterung
Auf einer Länge von rund einem Kilometer wurde ein Gehweg errichtet. Ein Radweg war aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisierbar. Auf einem Teil der Strecke konnte die Mindestbreite von 1,50 nur knapp erreicht werden. Die Marktgemeinde hat für 10.000 Euro ein Grundstück angekauft, um in diesem Bereich nicht unter 1,00 m Breite zu fallen und damit die rechtliche Grundlage für den Gehwegbau zu schaffen.
E104 – Kreuzung Huttenstraße – B44
Im Bereich Huttenstraße – Kreuzung B44 wurde die Errichtung einer Radverkehrsanlage geprüft. Nach einer Verkehrsverhandlung mit der NÖ Landesregierung wurde jedoch festgestellt, dass in diesem Abschnitt keine Möglichkeit zur Umsetzung besteht.
Auszug aus der verkehrstechnischen Stellungnahme der BH St. Pölten Fachgebiet Verkehr:
…Die dortige Brücke mit entsprechend eingeschränkter Fahrbahnbreite verhindert die Durchführung eines Geh- und Radwegs….
E105 – Radweg Maria Anzbach
Ein Radweg ist vorhanden und endet vor der derzeit gesperrten Brücke.
E106 – Hauptstraße
Im Maßnahmenkatalog wurde die Prüfung einer zusätzliche Geschwindigkeitsreduktion sowie die bauliche Errichtung einer Radverkehrsanlage angeregt. Beides wurde mit dem Land Niederösterreich erörtert. Ergebnis: Weder eine weitere Temporeduktion (Messungen) noch bauliche Radverkehrsanlagen sind erforderlich oder möglich.
Auszug aus der verkehrstechnischen Stellungnahme der BH St. Pölten Fachgebiet Verkehr:
…aufgrund der vorhandenen Liegenschaftsbreiten der Straße ist eine Radverkehrsanlage nicht möglich. Eine Verengung der Fahrbahn ist nicht möglich. Beidseits sind Gehsteige auf Hochbord vorhanden…
E107 – Bahnbegleitweg
Die Trasse liegt auf ÖBB-Grundstücken. Für eine Radwegweiterführung wären sowohl ein Grunderwerb als auch umfangreiche Zaunanlagen aufgrund der Nähe zum Gleiskörper erforderlich. Zusätzlich müssten zahlreiche Grundeigentümer zustimmen und Teile der MGE verkaufen.
Eine an sich wünschenswerte Verbindung, deren Umsetzung jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden wäre und die Marktgemeinde überfordert. Eine Realisierung ist daher derzeit nicht möglich.
E108 – Bahnstraße (Zufahrt Bahnhof)
Der Anstieg zur Bahnstraße ist derzeit ohne Radverkehrsanlage, Tempo 30 ist vorgeschrieben. Der Maßnahmenkatalog sah eine Prüfung vor.
Da es sich auch bei der Bahnstraße um eine Landesstraße handelt, liegt die Zuständigkeit beim Land Niederösterreich. Dieses hat nach Prüfung festgestellt, dass eine bauliche Lösung nicht möglich ist. Das Projekt wird daher nicht weiterverfolgt.
Auszug aus der verkehrstechnischen Stellungnahme der BH St. Pölten Fachgebiet Verkehr:
…Eine Radverkehrsanlage ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten nicht möglich. Eine Verbreiterung aufgrund der Bebauung ebenfalls nicht. Die Nutzung durch Busse erlaubt keine Fahrbahnverengung…
E109 – Wiener Straße / Brücke
Der Radweg endet an der gesperrten Brücke. Diese wurde aus Sicherheitsgründen geschlossen; ein Neubauprojekt ist eingereicht.
Geplanter Baustart war 2024, verzögerte Bewilligungsverfahren führten zu einer Verschiebung. Im Budget 2025 war die Brücke bereits vorgesehen und ausgeschrieben. Aufgrund neuer Hochwasser-Berechnungen (September 2024) wurde das Projekt jedoch vorerst nicht genehmigt. Die Gemeinde könnte die Brücke auf eigenes Risiko errichten, müsste jedoch bei geänderten Vorgaben mit einer nachträglichen Nicht-Bewilligung rechnen. Ziel bleibt die rasche Umsetzung, sobald die Genehmigung durch das Land vorliegt.
Radweg Billa „neu“ bis zur Christbaumkultur
Grundsätzlich wurde im Rahmen der Radbasisnetzanalyse dieser Bereich als geeignet für die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges eingestuft. Bei genauer Prüfung zeigte sich jedoch, dass die Platzverhältnisse für einen gesetzeskonformen und voll förderfähigen Ausbau nicht gegeben sind.
Zudem ist die Ausfahrtssituation der anliegenden Liegenschaften problematisch: Das Gelände ist leicht abschüssig, Fahrzeuge erreichen dort teilweise hohe Geschwindigkeiten, und es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob auf diesem kurzen und überschaubaren Abschnitt tatsächlich ein Sicherheitsgewinn erzielt werden könnte.
Letztlich sind diese Überlegungen jedoch hinfällig, da die notwendige Breite für einen Radweg nicht vorhanden ist. Die Landesstraße ist bereits auf ein Minimum reduziert, ein zusätzlicher Platzgewinn nicht möglich.
Georg Ockermüller
Bürgermeister der Marktgemeinde Eichgraben
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