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Meldung von Katastrophenschäden

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Der Regen ist vorbei, die Aufräumarbeiten beginnen und nun gilt es die Schäden festzustellen und zu reparieren. Für Schäden, die nicht von der eigenen Versicherung gedeckt sind, gibt es die Möglichkeit, um Unterstützung aus dem NÖ Katastrophenfonds anzusuchen. Voraussetzungen:

Die Meldung erfolgt über die Gemeinde, vorher bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • welche Schäden NICHT gedeckt sind, steht in den Richtlinien unter Punkt 10.8. – diese bitte unbedingt VOR der Schadensmeldung durchlesen.

Richtlinie_Katastrophenschaeden
Größe : 316.3 kB Format : PDF

  • Es gibt eine Bagatellegrenze von € 1.000,- (Gesamtschaden abzüglich Versicherung).
  • Das Katastrophenereignis verursacht eine spürbare materielle Belastung im Lebensbereich der Geschädigten oder des Geschädigten.
  • Das Objekt entspricht dem widmungsgemäßen Umfang der Bewilligung
  • Die Entscheidung über die Gewährung und über die Höhe trifft das Land NÖ
  • Wir bitten um Geduld – unsere Schadenskommission kann nur eine bestimmte Zahl an Begutachtungen pro Tag durchführen

Ablauf:

  • Melden Sie Ihren Schaden formlos bei unserem Bürgerservice persönlich, telefonisch oder per Email ein (Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum).
  • Die Gemeinde bildet eine Schadenskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Schadensaufnahme und -feststellung.
  • Alle Details zur Katastrophenhilfe für Private finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Kontakt in der Gemeinde:
Bürgerservice: 02773 44600 DW 11 oder 12, buergerservice@eichgraben.at
Amtsleiter Ing. Andreas Binder: 02773 44600 42, info@eichgraben.at

 


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