In den ersten Nachtragsvoranschlag 2020 sind der Überschuss aus dem Jahr 2019 aber auch die prognostizierten Mindereinnahmen für die Gemeinde eingearbeitet. Auch wenn diese Mindereinnahmen deutlich ins Gewicht fallen – mit Förderungen aus dem Kommunalen Investitionspaket des Bundes 2020 (KIG 2020) kann die Gemeinde nach wie vor den laufenden Betrieb gut finanzieren und die notwendigen Investitionen tätigen. Seite drucken
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