Von 19. bis einschließlich 26. Juni 2023 ist der Eintragungszeitraum für gleich 9 Volksbegehren. Sie können diese zu den angeführten Zeiten bei uns im Bürgerservice oder online mittels Handysignatur unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen können. Eine getätigte Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung. …
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