Von 11. bis einschließlich 18. März 2024 ist der Eintragungszeitraum für gleich 14 Volksbegehren. Sie können diese zu den angeführten Zeiten bei uns im Bürgerservice oder online mittels ID-Austria unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen können. Eine getätigte Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung. …
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