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Faktencheck des Amtsleiters zur Wahl der Vizebürgermeisterin

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Am 5. 3. 2024 fand im Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben eine Ergänzungswahl zur Nachbestellung der Vizebürgermeister Funktion statt. Für dieses der VP Eichgraben zustehende Mandat wurde eine Gemeinderätin vorgeschlagen, die auch als Bedienstete in der Marktgemeinde Eichgraben angestellt ist. Mit Eingang dieses Wahlvorschlages hat die Gemeindeverwaltung eine entsprechende Rechtsauskunft eingeholt, um einer möglicherweise vermuteten Unvereinbarkeit vorzugreifen. Demnach stellte die NÖ Landesregierung zu dieser Anfrage fest, dass gemäß NÖ Gemeindeordnung eine personelle Unvereinbarkeit nur in zwei Fällen gegeben ist, nämlich wenn Anordnungsbefugte (Bürgermeister/Vizebürgermeister) die Gemeindekasse führen bzw. Zahlungen namens der Gemeinde leisten oder entgegennehmen. Anordnungsbefugte dürfen daher weder Kassenverwalter noch Buchführer sein. Konkret gibt die als Vizebürgermeisterin gewählte Gemeindebedienstete in ihrer Tätigkeit der Buchhaltung zwar Zahlen in ein EDV Verrechnungsprogramm ein, welche in weiterer Folge der Datenverarbeitung dienen, die tatsächlichen Befugnisse der Kassenverwaltung werden aber von anderen Mitarbeiterinnen wahrgenommen. Es gibt daher im gegenständlichen Fall keine Unvereinbarkeit zwischen der beruflichen Tätigkeit der Bediensteten in der Gemeinde und der politischen Funktion der Vizebürgermeisterin.

Leider zeigt sich auch allgemein mehr und mehr eine schwindende Bereitschaft in der Bevölkerung, politisches Interesse und Verantwortung in der Allgemeinheit oder auch für die eigene Gemeinde zu zeigen oder gar mitzuarbeiten. Funktionäre und auch Gemeindemandatare müssen viel Zeit für diese Tätigkeiten in Vereinen oder der Gemeinde aufwenden und werden damit automatisch zum Spielball der Parteipolitik, von wirtschaftlichen Interessen, den Medien oder geraten ohne eigenes Verschulden in die Mühlen der Justiz.

Andererseits kommt es vor, dass politisch interessierte Menschen, freiwillig und gerne eine solche Verantwortung auf sich nehmen, auch in Doppelfunktionen im öffentlichen Rampenlicht stehen und diesen motivierten Personen eine solche Begeisterung schlecht geredet wird.

Davon kann ich als politisch interessierter Staatsbürger aus eigener Erfahrung sprechen. Ab meinem jugendlichen Alter von 16 Jahren habe ich bei der Abwicklung von Wahlen in den Sprengelwahlbehörden freiwillig mitgearbeitet, bin viele Jahre Vereinsfunktionär und auch einige Jahre in der beruflichen Funktion als Gemeindebediensteter und Gemeinderat für das Wohl der Gemeinde tätig gewesen. Mein Einsatz in diesen rechtlich konformen Doppelfunktionen war aber häufig für Andere ein Thema. Es war für mich eine schöne und sehr interessante Zeit, vor allem auch die demokratischen Prozesse und die Entwicklung in meiner Heimatgemeinde aktiv mitgestaltet zu haben.

Als leitender Bediensteter der Gemeindeverwaltung darf ich daher bestätigen, dass die entsprechenden Rechtsmaterien genauestens eingehalten werden. Des Weiteren danke ich unserer Mitarbeiterin Frau Birgit Teufel für ihre Einsatzfreude und Arbeit in unserer Gemeindeverwaltung und wünsche für die politische Funktion als Vizebürgermeisterin viel Energie und Erfolg für die anstehenden Herausforderungen in unserer schönen Heimatgemeinde.

Mit besten Grüßen

Ing. Andreas Binder

Amtsleiter der Marktgemeinde Eichgraben


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