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Melde- und Bewilligungspflichten bei der Errichtung von E-Ladepunkten oder Batteriespeichern

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E-Tankstelle

Auf vielen Liegenschaften werden derzeit Ladestellen für Elektrofahrzeuge oder Räume für Batteriespeicher errichtet. Dabei sind bitte wichtige Bestimmungen aus der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) einzuhalten.

E-Ladepunkte:
Gemäß § 16 Absatz 1 der NÖ BO 2014 ist die Herstellung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge meldepflichtig. Hierzu gibt es ein Formular, welches Sie auf unserer Homepage zum Download bereitgestellt finden.

Dieses Formular ist innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung mit

  • einer Darstellung mit Lageplan
  • einer Beschreibung die das Vorhaben ausreichend dokumentiert sowie
  • einem Elektroprüfbericht

bei der Baubehörde einzubringen.

Batteriespeicherräume mit über 20 kW Speicher
Diese sind gem. § 14 NÖ BO 2014 baubehördlich bewilligungspflichtig, da Brandschutzrichtlinien einzuhalten sind.

Die Planung hat von einer befugten Fachfirma nach der NÖ Bauordnung auf Basis der OIB-RL 2 (Punkte 3.9.1 und 3.9.10 – 3.9.12) zu erfolgen. (z.B. REI 90 Einhausung mit Türe in EI2 30-C).

Das Team der Bauabteilung steht für Fragen gerne zur Verfügung.

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Name
Tätigkeitsfelder
Kurzbeschreibung
Soziale Medien
Sabine Spiegl
Sabine Spiegl
Leitung Bauabteilung

Allgemeine Bauangelegenheiten, Grundteilungen und - zusammenlegungen, Berufungsverfahren, Aufschließung,...

Markus Kiebl
Markus Kiebl
Infrastruktur

Infrastruktur, Straßensperren, Ortsbild, Öffentliches Gut,...

Barbara Fandler Stadler
DI Barbara Fandler-Stadler
Projektleitung - Bauabteilung

Raumordnung & Flächenwidmung, Projektmanagement, Allgemeine Bauangelegenheiten,

Birgit Rudolf
Ing. Birgit Rudolf, BA
Bauabteilung

Allgemeine Bauamtstätigkeiten


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