Bevor ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird, haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten. Die Verordnungs- und Gesetzesentwürfe werden immer auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht. Seite drucken
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