Bei der Gemeinde Wolfsgraben gelangt folgender Dienstposten zur Besetzung:
Leitende(r) Vertragsbedienstete(r) der Gemeindeverwaltung mit 40 Std./Woche (Amtsleiterin bzw. Amtsleiter)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), LGB1. Nr. 15/2024 in der geltenden Fassung, vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Einstufung bzw. Entlohnung erfolgt im gesetzlichen Ausmaß entsprechend der Vorbildung auf den für die Amtsleiterin bzw. den Amtsleiter vorgesehenen Funktionsdienstposten. Die Aufnahme erfolgt zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
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