
Bevor ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten. Die Verordnungs- und Gesetzesentwürfe werden immer auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen. Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Zu den aktuellen Begutachtungsverfahren…
Für die Stellungnahme durch den Bürger oder die Bürgerin sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).
Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion/Service
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten
oder direkt per Email an
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.
Artikel drucken