Der Bauhof der Marktgemeinde Eichgraben ist für den Winterdienst 2020/21 bestens vorbereitet. Besonders wichtig ist neben der Material- und Gerätebeschaffung die Diensteinteilung. Die Abfolge der Betreuung der einzelnen Ortsteile erfolgt nach einem Räumplan, der bei Bedarf geringfügig abgeändert werden kann. Der beste Räumplan kann aber scheitern, wenn der Schneepflug zwischen parkenden Autos nicht durchkommt oder hinter Fahrzeugen mit mangelhafter Winterausrüstung stecken bleibt.
Daher auch heuer die Bitte an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Eigenverantwortung zu übernehmen: entsprechende Rücksicht und vorausschauendes Handeln sind im Winter mindestens genau so wichtig wie ordentliche Winterausrüstung, Winterreifen und Schneeketten.
Gegenüber dem Winterdienst des vergangenen Jahres gibt es kaum Veränderungen hinsichtlich der Routenpläne und Einsatzzeiten. Der Winterdienst des Bauhofes der Marktgemeinde Eichgraben konzentriert sich auf das Gemeindestraßennetz. Die Straßenmeisterei Neulengbach betreut die Landes- und Bundesstrassen. Insgesamt sind im Wirkungsbereich der Gemeinde daher ca. 140 Straßen, Gehsteige, Umkehrplätze und andere öffentliche Plätze, Stiegen und Steige und das Parkdeck am Bahnhof zu betreuen (einige entsprechend beschilderte Steige werden im Winter nicht betreut). Die Haltestellenbereiche der ÖBB- und Schüler-Linienbusse werden im manuellen, händischen Winterdienst gewartet, um speziell diese sensiblen Bereiche und Gefahrenpunkte optimal betreuen zu können.
Bei Schneefall oder Glätte werden die Fahrbahnen, Stiegen und Wege von den Mitarbeitern des Bauhofes der Marktgemeinde Eichgraben von 6 bis 18 Uhr betreut. Die Betreuungszeit ist gesetzlich geregelt, wird aber von den Mitarbeitern freiwillig, je nach Bedarf bei Schneefall und Glätte ausgedehnt. An manchen Tagen kann es so zu Winterdiensteinsätzen zwischen 4 Uhr Früh und 23 Uhr kommen.
An einigen Schwerpunkten oder gefährlichen Stellen wurden wieder Streucontainer mit Split aufgestellt, welche auch durch die Verkehrsteilnehmer zur Beseitigung einer unmittelbaren Glätte genutzt werden können. Die Streugutcontainer sind gut gewartet und deren Standort wurde wie im vorigen Jahr gleich beibehalten.
WER räumt WO?
- Die Straßenmeisterei Neulengbach betreut die Landes- und Bundesstrassen
- Die Gemeinde die Gemeindestraßen, Bahnhof, Gehsteige zum Bahnhof, Schutzwege, Umkehrplätze und andere öffentliche Plätze, öffentliche Halte- und Parkbereiche, Stiegen und Steige und das Parkdeck
- Und SIE:
Gehsteige sind laut Straßenverordnung § 93 StVO vom jeweiligen Liegenschaftseigentümer zu betreuen, Hausbesitzer sind also dafür verantwortlich. Die Bauhofmitarbeiter räumen zwar einmal am Tag den Gehsteig, jedoch wird die in der StVO genannte gesetzliche Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer zur Betreuung des Gehsteiges nicht übernommen. Privatstraßen und private Zufahrten zu Wohnhausanlagen werden nicht betreut.
An dieser Stelle vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
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