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Reparaturbonus ab 25.9. wieder beantragbar

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Der Reparaturbonus des Klimaschutzministeriums startet am kommenden Montag, 25.9.2023 wieder. Wegen Betrugsverdachtsfällen wurde der Reparaturbonus zwischenzeitlich ausgesetzt und umgebaut. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich können für die Reparatur von Elektro- bzw. Elektronikgeräten, die in Haushalten zur Verwendung kommen, eine Förderung von 50% der Kosten für die Reparatur, jedoch maximal € 200,- bzw. € 30,- für die Einholung eines Kostenvoranschlages erhalten.

Die Antragsteller beantragen auf www.reparaturbonus.at einen Bon für die Reparatur eines Gerätes. Pro Bon kann die Reparatur eines Gerätes gefördert werden. Der Bon kann innerhalb von 3 Wochen ausschließlich bei einem teilnehmenden Betrieb eingelöst werden. Sobald ein Bon eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon für ein weiteres Gerät beantragt werden.

Die Förderung gilt so lange Budgetmittel vorhanden sind, jedoch längstens bis 31.3.2026. Die Förderung wird aus Mitteln der EU – NextGenerationEU finanziert.

Infoblatt Reparaturbonus
Größe : 275.5 kB Format : PDF


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