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Winterdienst 2023/24 – nur gemeinsam sicher durch den Winter

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Winterdienst

Der Bauhof der Marktgemeinde Eichgraben ist für den Winterdienst 2023/24 bestens vorbereitet. Besonders wichtig ist neben der Material- und Gerätebeschaffung die Diensteinteilung. Die Abfolge der Betreuung der einzelnen Ortsteile erfolgt nach einem Räumplan, der bei Bedarf geringfügig abgeändert werden kann. Der beste Räumplan kann aber scheitern, wenn der Schneepflug zwischen parkenden Autos nicht durchkommt oder hinter Fahrzeugen mit mangelhafter Winterausrüstung stecken bleibt.

Daher auch heuer wieder die Aufforderung an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Eigenverantwortung zu übernehmen: entsprechende Rücksicht und vorausschauendes Handeln sind im Winter mindestens genau so wichtig wie ordentliche Winterausrüstung, Winterreifen und Schneeketten.

Der Winterdienst des Bauhofes der Marktgemeinde Eichgraben konzentriert sich auf das Gemeindestraßennetz. Die Straßenmeisterei Neulengbach betreut die Landes- und Bundesstraßen. Insgesamt sind im Wirkungsbereich der Gemeinde daher ca. 140 Straßen, Umkehrplätze und andere öffentliche Plätze, Stiegen und Steige, sowie das Parkdeck am Bahnhof zu betreuen (einige entsprechend beschilderte Steige werden im Winter nicht betreut). Die Haltestellenbereiche der ÖBB- und Schüler-Linienbusse werden im manuellen, händischen Winterdienst gewartet, um speziell diese sensiblen Bereiche und Gefahrenpunkte optimal betreuen zu können.

Besonders betonen möchten wir, dass die Gehsteige laut Straßenverordnung § 93 StVO vom jeweiligen Liegenschaftseigentümer zu betreuen sind. Diese sind für die rechtzeitige Räumung und Streuung zuständig und auch bei Unfällen haftbar. Wenn die gemeindeeigenen Flächen geräumt und gestreut sind, unterstützen die Bauhofmitarbeiter freiwillig und wo möglich die Liegenschaftseigentümer bei der Räumung von Gehsteigen, jedoch wird die in der StVO genannte gesetzliche Verpflichtung der Liegenschaftseigentümer zur Betreuung des Gehsteiges nicht übernommen. Privatstraßen und private Zufahrten zu Wohnhausanlagen werden nicht betreut.

Das zweite Thema, dass immer wieder für Ärger sorgt, ist das Verparken der Straßen. Der Schneepflug kann bei vielen Straßen nicht räumen, wenn links und rechts Autos parken. Bitte vor allem in den Nebenstraßen alle Autos auf Eigengrund oder zumindest alle auf EINER Straßenseite parken!

Bei Schneefall oder Glätte werden die Fahrbahnen, Stiegen und Wege von den Mitarbeitern des Bauhofes der Marktgemeinde Eichgraben von 6 bis 18 Uhr betreut. Die Betreuungszeit ist gesetzlich geregelt, wird aber von den Mitarbeitern freiwillig, je nach Bedarf bei Schneefall und Glätte ausgedehnt. An manchen Tagen kann es so zu Winterdiensteinsätzen zwischen 4 Uhr Früh und 23 Uhr kommen.

Einen großen Dank dem Bauhofteam und allen, die Ihren Beitrag leisten, um unfallfrei und sicher durch den Winter zu kommen.


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